Bereits in der der Phase der Antragstellung gibt es Möglichkeiten, sich in sensiblen Bereichen abzusichern oder ggf. schon vor Vertragsschluss mit dem Konsortium einige problematische Punkte zu klären. Hierfür gibt es die Möglichkeit innerhalb des Konsortiums, sich durch vorvertragliche Regelungen abzusichern bzw. zu einigen.
Zu unterscheiden sind hier:
Der Letter of Intent (LoI) ist eine Art Absichtserklärung des Konsortiums. Hier wird zumeist der nachhaltige Wille zum Vertragsschluss bekundet. Grundsätzlich ist der Letter of Intent rechtlich nicht bindend, dies kann jedoch je nach gewähltem anwendbarem Recht variieren (Italien, Großbritannien etc.). Erkundigen Sie sich daher im Vorhinein bei Ihrem Koordinator bzw. in Ihrer Rechtsabteilung. Bei Erstellung des Letters of Intent ist ebenfalls auf die Wortwahl zu achten, denn je nach Formulierung können sich Rechte und Pflichten ableiten lassen. (z.B. ich garantiere, ich versichere, etc.)
Typische Inhalte können sein:
Hier finden Sie eine Musterabsichtserklärung: EUCAR Model Letter of Intent FP7
http://www.ipr-helpdesk.org/documents/8_EUCAR_Model_Consortium_Agreement_FP7_0000006632_00.doc
Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann isoliert oder im Letter of Intent abgeschlossen werden. Die Geheimhaltungsvereinbarung sichert die vertrauliche Behandlung der Informationen, die in der Phase der Antragsausarbeitung notwendig sind z.B.:
Eine Geheimhaltungsvereinbarung könnte wie folgt aufgebaut sein:
Muster für Geheimhaltungsvereinbarung:
Mit dem Vorvertrag verpflichten sich eine oder mehrere Parteien rechtsverbindlich zum Abschluss des Hauptvertrages. Der Inhalt des Vorvertrags ist bereits sehr ausführlich und so bestimmt wie der spätere Hauptvertrag. Da ein Vorvertrag rechtsverbindlich ist, sollten Sie diesen dringend durch Ihre Rechtsabteilung erstellen lassen.
[PDF - 55,8 kB]
(URL: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/Infoblatt_Vorvertragliche_Regelungen.pdf)