Redress Procedure

Die sog. Redress Procedure ist ein Rechtsmittelverfahren, welches seine Grundlagen in Art. 16 Nr. 3 Abs. 2 und Art. 18 Nr.8 der Beteiligungsregeln zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7.FRP) findet. Es stellt eine formalisierte Bearbeitung von Beschwerden formeller Natur dar und ist keine Zweitbegutachtung.

Ablauf

Nach der Antragseinreichung und der sich anschließenden Bewertung durch die Gutachter geht jedem Antragsteller ein positiver oder negativer Bescheid inklusive eines Bewertungsbogens zu.

Im Falle einer negativen Bescheidung wird dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt innerhalb eines bestimmten im Schreiben genannten Zeitraums über das sog. Rechtsmittelverfahren Beschwerdegründe formeller Natur geltend zu machen.

Beschwerdegründe können hierbei sein:

  1. formelle Versäumnisse in der Evaluation durch Gutachter, die
  2. nachweisbar sind und die
  3. die endgültige Entscheidung beeinflussen.

Die wissenschaftliche Bewertung, das Infragestellen der Qualifikation der Gutachter sowie die inhaltliche Bewertung an sich sind keine Beschwerdegründe.

Mögliche Ergebnisse eines eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens können sein:

  • Versäumnis konnte nicht nachgewiesen werden
     (Rechtsmittelverfahren ist nicht erfolgreich)
  • Versäumnis liegt vor, aber hat keine Auswirkung auf Endergebnis
     (Rechtsmittelverfahren ist nicht erfolgreich)
  • Versäumnis und Auswirkung auf das Endergebnis liegen vor
     (Rechtsmittelverfahrens ist erfolgreich)

Derzeitige Erfahrungen (Stand Juni 2008):

Von 17.314 eingereichten Anträgen im 7. FRP haben bisher 748 (4%) der Antragsteller das Rechtsmittelverfahren genutzt. Hiervon wurden lediglich 6 Fälle neu begutachtet, von denen 1 Fall gefördert wurde. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittelverfahrens sind daher sehr gering.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://cordis.europa.eu/fp7/redress_en.html

Ansprechpartner: RTD-FP7-REDRESS@ec.europa.eu

 


 

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