Die Research Executive Agency hat Mitte Juni 2009 in Brüssel ihre Arbeit aufgenommen. Sie wurde von der EU-Kommission durch eine Entscheidung im Dezember 2007 (http://ec.europa.eu/research/rea/pdf/2008-46-ec_en.pdf) gegründet und unterstützt die Kommission bei der Umsetzung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (7. FRP).
Als Exekutivagentur ist die REA mit bestimmten Aufgaben betraut, die normalerweise von der Kommission ausgeführt werden. Als Exekutivagentur wird sie nicht auf politischer Ebene tätig, ihre Arbeit ist vielmehr auf Managementtätigkeiten beschränkt.
Die REA soll die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Forschungsverwaltung durch die EU Kommission verbessern und trägt dazu bei, die Verwaltungskosten im 7. FRP verhältnismäßig gering zu halten, so dass der Großteil des Budgets weiterhin in die Forschungsfinanzierung investiert werden kann.
Die REA verfügt zwar über eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie wird aber von der EU Kommission, insbesondere von den Generaldirektionen, die im Forschungsbereich aktiv sind (wie GD Forschung, GD Unternehmen und Industrie, GD Informationsgesellschaft und Medien, GD Energie und Transport) beaufsichtigt und kontrolliert.
Die REA soll als unabhängige Exekutivagentur die Verwaltung und das Management von bestimmten Projekten des 7. FRP übernehmen und die Kommission bei der Umsetzung des Rahmenprogramms allgemein unterstützen.
Insbesondere übernimmt die REA die Evaluierung und das Management für Projekte mit hoher Beteiligung und vergleichsweise geringem Budget, wie Marie-Curie Stipendien aus dem spezifischen Programm „Menschen“ und KMU-Projekte aus dem Programm „Kapazitäten“. Darüber hinaus verwaltet sie auch zwei Themenbereiche aus dem Programm „Kooperation“: „Raumfahrt“ und „Sicherheit“. Diese beiden Bereiche wurden erst zum 7. FRP eingeführt und das Fachwissen der Kommission ist entsprechend gering.
Im Einzelnen veröffentlicht die REA Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen (sog. calls for proposal), evaluiert die eingereichten Vorschläge, verhandelt mit den erfolgreichen Antragstellenden über die Finanzhilfevereinbarungen, zahlt die Gemeinschaftszuwendungen aus und überprüft die Leistungen der Projektpartner.
Die übrigen, eher politischen Programmbereiche des 7. FRP werden weiterhin von der Kommission bzw. ihren Generaldirektionen geleitet. Die REA übernimmt hier lediglich unterstützende Aufgaben bei Anmeldung, Validierung, Verwaltung und Evaluierung der Projekte und berät die Antragstellenden.
Die REA ist bislang die größte Exekutivagentur der EU. Im Juni 2009 sind dort 232 Mitarbeiter beschäftigt und bis zum Jahr 2013 soll die Mitarbeiterzahl auf 558 anwachsen. Der Großteil der Mitarbeiter wird neu eingestellt, nur ein geringer Prozentsatz wird von der EU-Kommission abgeordnet.
Die Organisationsstruktur der REA sieht vier Bereiche vor:
Ein Organigramm finden sie hier: http://ec.europa.eu/research/rea/pdf/organigramme_web.pdf
Die REA hat ihren Sitz in Brüssel im Covent Garden Gebäude an der Place Rogier.
Die REA verwaltet jährlich ein Budget von rund € 1 Milliarde. Insgesamt soll die Agentur von 2008-2013 ein Budget von € 6,5 Milliarden verwalten, was etwa 12 % des Budgets des 7. FRP entspricht.
Die Budgetplanung für 2009 finden Sie hier: http://ec.europa.eu/research/rea/pdf/rea-budget_2009_en.pdf
Als Exekutivagentur ist die Tätigkeit der REA auf die Laufzeit des 7. FRP begrenzt. Obwohl das Rahmenprogramm bereits 2013 endet, wird sie zunächst bis 2017 in Betrieb bleiben, um das 7. FRP auslaufen zu lassen und die Fördergelder entsprechend zu verwalten.
Sollte sich das Modell einer Exekutivagentur bewähren, kann das Mandat der REA verlängert werden, um auch zukünftige EU-Forschungsprogramme abzudecken. Die Entscheidung hierüber obliegt dem nächsten EU-Forschungskommissar.
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(URL: http://ec.europa.eu/research/rea)