Im Forschungsrahmenprogramm (FRP) der EU können Anträge auf Forschungsförderung als sogenannte Projektvorschläge nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, die im Amtsblatt der EU sowie auf den Seiten des Resarch Participant Portals veröffentlicht werden. Die Einreichung des Antrags erfolgt stets elektronisch über das EPSS System.
Die Projektauswahl erfolgt durch Gutachter aus Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, wobei einstufige oder zweistufige Auswahlverfahren zum Tragen kommen können. Im einstufigen Verfahren wird zur Einreichungsfrist ein vollständiger Antrag eingereicht, im zweistufigen Verfahren hingegen zunächst ein Kurzantrag. Alle Anträge werden auf der Basis vorab definierter Auswahlkriterien evaluiert.