Das Arbeitsprogramm

In den jährlichen Arbeitsprogrammen, die auf den spezifischen Programmen des 7. FRP basieren, werden folgende Punkte für den jeweils speziellen Bereich festgelegt:

  • die Programmziele
  • die zu fördernden Forschungsthemen
  • die für die einzelnen Themen geöffneten Förderformen bzw. -instrumente
  • Budgetgrenzen für die Themen und Förderformen
  • die Förderquoten
  • eine "Roadmap" für die Implementierung des Arbeitsprogramms mit den geplanten Ausschreibungsfristen

Die Arbeitsprogramme enthalten auch eine Übersicht über die geplanten Ausschreibungen (Implementation of calls). Hierbei handelt es sich quasi um Vorabdrucke der Ausschreibungen, die dann später im Amtsblatt veröffentlicht werden. Antragstellende sollten jedoch beachten, dass hier noch Änderungen möglich sind und ausschließlich die tatsächlich im Amtsblatt abgedruckten Informationen bindend sind. Bei den Arbeitsprogrammen handelt es sich um Dokumente, die ständigen Korrekturen unterliegen können. So können sich z. T. von einer Ausschreibung zur nächsten elementare Veränderungen ergeben, z. B. was die in der "Roadmap" enthaltenen Daten angeht; aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, stets die aktuellsten Versionen der Dokumente einzusehen.