Die Durchführung von Projekten im 7. FRP

Die Regeln für die Projektdurchführung im 7. FRP sind in der Finanzhilfevereinbarung (vor allem im Annex II, Allgemeine Bedingungen) definiert. Hier werden vor allem die Rechte und Pflichten der an einem EU-Projekt beteiligten Parteien festgelegt. Diese Regelungen basieren wiederum auf Beteiligungsregeln, die eine EG-Verordnung darstellen und somit Rechtscharakter haben. In den Beteiligungsregeln werden auch die Regeln für die Verbreitung der Projektergebnisse festgelegt.

Während die Finanzhilfevereinbarung die Rechte und Pflichten zwischen der Europäischen Kommission und dem Konsortium festlegt, wird ein Konsortialvertrag zwischen den Projektpartnern geschlossen und regelt das Innenverhältnis zwischen den verschiedenen Partnern.

Die meisten Projekte im Forschungsrahmenprogramm stellen hohe Anforderungen an das Projektmanagement, da dem Konsortium im 7. FRP weitreichende Verantwortung übertragen wird. Diese reichten von der finanziellen Abwicklung über die wissenschaftlich-technische Koordinierung und dem IPR-Management bis zur Durchführung von Unterausschreibungen.

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