Koordinierung nationaler und regionaler Forschungstätigkeiten, ERA-NET

I. ERA-Net

II. ERA-Net+

III. Maßnahmen nach Art. 185

I. ERA-NET

ERA-NET ist seit dem 6. FRP das Hauptinstrument zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen/ regionalen Forschungsförderinstitutionen bzw. Programmverwaltern. Ziel ist eine verbesserte Koordinierung von Forschungsaktivitäten der MS, um die Fragmentierung des Europäischen Forschungsraums (EFR) zu überwinden. Adressaten dieses Instrumentes sind Ministerien und Forschungsförderorganisationen, die nationale/ regionale Programme gestalten oder verwalten (z.B. DFG, Projektträger u.a.). Bisher werden im Rahmen des 6. FRP etwa 70 dieser pan-europäischen Netzwerke gefördert (MS und assoziierte Staaten sind teilnahmeberechtigt).

Seit dem 7. FRP findet die Ausschreibung  der ERA-Netze über die Arbeitsprogramme und Aufrufe der einzelnen Programme statt. Um zu gewährleisten, dass sich außerhalb der festgesetzten Themenbereiche ERA-Netze etablieren können, erfolgt parallel eine horizontale Ausschreibung, in der Projekte wie im 6. FRP nach dem "bottom-up"-Prinzip eingereicht werden können. Die Daten der ERA-Net-Deadlines (Einreichung der Anträge) erfolgen sowohl in den thematischen Programmen als auch auf der horizontalen Ebene zum gleichen Zeitpunkt.

Über das ERA-Net-Instument finanziert die EU-Kommission ausschließlich Aktivitäten zur Koordinierung, Vernetzung und Öffnung nationaler/ regionaler Förderprogramme, wie z. B. den systematischen Austausch von Informationen und Best Practice, die Durchführung gemeinsamer Ausschreibungen bis hin zur Entwicklung gemeinsamer Förderprogramme.

II. ERA-Net+

Bei ERA-NET PLUS handelt es sich um eine Fortentwicklung des ERA-NET-Programms für das 7. FRP. Es sollen ERA-Net-Projekte, die einen gemeinsamen Fördertopf etablieren, zusätzliche Finanzmittel durch die KOM erhalten (sog. "top-up funding" für gemeinsame Ausschreibungen). Auf diese Weise versucht die Kommission, zusätzliche Anreize zur Implementierung gemeinsamer Programme zu setzen.

Die Ausschreibungen der ERA-Net+-Projekte erfolgt nur über die einzelnen Themenbereiche. Die Inhalte der Ausschreibung werden hierbei über das Arbeitsprogramm vorab identifiziert.

III. Artikel 185

Maßnahmen nach Art 185 AEUV  sollen eine langfristige Beteiligung der Gemeinschaft an gemeinsamen Programmen mehrerer Mitgliedsstaaten begründen. Beteiligte Mitgliedsstaaten beschließen dabei, ein gemeinsames Förderprogramm aufzulegen und dies gemeinschaftlich zu finanzieren. Die EU KOM beteiligt sich über das FRP an den Kosten des gemeinsamen Programms. Art 185-Maßnahmen stellen die nächste Stufe (nach ERA-NET) bei der Koordinierung nationaler Programme dar. Bisher existiert eine Maßnahme nach Art 169 EGV im 6. FRP (European and Developing Countries Clinical Trial Programm, EDCTP).

Im 7. FRP sind Kriterien für Art 185-Initiativen definiert:

  • Bedeutung für die Gemeinschaft und Europäischer Mehrwert,
  • Mobilisierung einer kritischen Masse,
  • Pilotphase durch Vorläuferaktivität,
  • Art 185 AEUV muss das am besten geeignete Instrument sein.

Für das 7. FRP sind bisher vier weitere Maßnahmen nach Art. 185 geplant:

  • EUROSTARS (KMU-Kooperation EUREKA),
  • BONUS (Ostseeforschung),
  • AAL (Umgebungsunterstütztes Leben),
  • EMRP (Metrologie).

Weiterführende Informationen

 

Ansprechpartner

  • Christiane Wehle

    • PT-DLR, EU-Büro des BMBF
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: 0228 / 3821-646
    • Faxnummer: 0228 / 3821-649
    • E-Mail-Adresse: christiane.wehle@dlr.de
    • Homepage: http://www.eubuero.de