Evaluierungskriterien
Die Gutachter/innen legen bei Ihrer Bewertung die Kriterien zugrunde, die im Leitfaden für Antragstellende sowie im Annex des Arbeitsprogramms aufgelistet sind. Bei der Vorbereitung und Formulierung des Projektantrags sollten die Evaluierungskriterien für das gewählte Instrument bei der Darstellung der Projektziele und -inhalte immer im Vordergrund stehen.
Evaluierungskriterien im 7. FRP
| 1. Wissenschaftlich/ technologiesche Exzellenz | 2. Qualität und Effizienz der Projektimplementierung und des Managements | 3. Potentieller Impact durch Entwicklung, Verbreitung und Nutzung | |
| Alle Förderarten |
|
|
|
| Verbundprojekte |
|
|
|
| Excellenznetze |
|
|
|
| Koordinierungs- und Unter-stützungs-maßnahmen |
CA:
|
|
. Angemessenheit der Maßnahmen für Verbreitung der Exzellenz, Nutzung oder Verbreitung der Kenntnisse durch Engagement mit "Stakeholdern" und der Öffentlichkeit |
| Forschung zum Nutzen spezifischer Gruppen |
|
|
|
Für die Programme Ideen und Menschen gibt es darüber hinaus weitere Kriterien.
Alle Ergebnisse einer Evaluierung werden dem zuständigen Programmausschuss vorgelegt; ab einem gewissen Fördervolumen muss der Programmausschuss der Förderung in der von der Europäischen Kommission per Liste vorgeschlagenen Reihenfolge zustimmen.
Das Konsortium wird - über ein Schreiben an die koordinierende Einrichtung - über die Ergebnisse der Evaluierung informiert und erhält auch die Kommentare, die die Gutachter/innen zum jeweiligen Projekt auf dem entsprechenden Evaluierungsbogen festgehalten haben.