Finanziellen Regelungen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms
Neben der europäischen Haushaltsordnung und den Beteiligungsregeln für das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm legt insbesondere Annex II der Finanzhilfevereinbarung die allgemeinen Bedingungen und finanziellen Regelungen zur Durchführung eines Projektes fest. Diese Regelungen werden im Leitfaden zu finanziellen Angelegenheiten näher erläutert. Er enthält neben umfangreichen Informationen auch diverse Beispiele für die Abrechnung der Projekte
Art und Höhe der Zuwendung, die ein Zuwendungsempfänger von der Europäischen Kommission erhält, hängt von dem jeweiligen Förderinstrument (Verbundprojekt, Exzellenznetzwerk, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme etc.), den im Projekt durchgeführten Aktivitäten (z. B. Forschungs- oder Managementaktivitäten) sowie dem Einrichtungstyp (KMU, öffentliche Einrichtung, Hochschule etc.) ab.