Die Europäische Kommission (KOM) erstattet grundsätzlich die Kosten für ein europäisches Forschungsprojekt nur anteilig. Es müssen immer gewisse Eigenanteile von jedem Zuwendungsempfänger in das Projekt mit eingebracht werden.
Der von der Europäischen Kommission erstattete Förderanteil kann zwischen 50-100% variieren und richtet sich nach dem Förderinstrument (Verbundprojekt, Exzellenznetzwerk, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme etc.) und nach den vom Zuwendungsempfänger im jeweiligen Förderinstrument durchgeführten Aktivitäten (Forschungs-, Demonstrations- oder Managementaktivitäten etc.).
| Maximale ERSTATTUNGS- QUOTEN |
Forschung und Technologische Entwicklung (einschl. relevanter Innovations- und Koordinierungs-aktivitäten) | Demonst-rations- aktivitäten | Ausbildungs- maßnahmen (Training) | Management des Konsortiums | Andere spezifische Aktivitäten |
| Exzellenznetze** | - | - | - | 100% | 100% |
| Verbundprojekte | 50% 75%* |
50% | 100% | 100% | 100% |
| Forschungsprojekte für spezifische Gruppen (KMU) | 50% 75%* |
50% | 100% (nur Collective Research) | 100% | 100% |
| Koordinierungs- und Begleit- maßnahmen | - | - | 100% | 100% | 100% |
*: nur Öffentliche Einrichtungen (non-profit), Hochschulen, Forschungszentren (non-profit) und KMU
**: Exzellenznetze: F&E kann im Rahmen der Integrationsaktivitäten unter der Rubrik "Andere spezifische Aktivitäten" betrieben werden.
Bei den klassischen Forschungsaktivitäten handelt es sich um Tätigkeiten, die direkt darauf abzielen, neue Kenntnisse, Technologien und Produkte zu schaffen. Die wissenschaftliche Koordination ist hierbei eingeschlossen. Der allgemeine Erstattungssatz beträgt 50 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten. Die folgenden Zuwendungsempfänger können jedoch maximal 75% erstattet bekommen:
Demonstrationsaktivitäten sind Tätigkeiten, die die Nutzbarkeit neuer Technologien nachweisen sollen, die potenziell wirtschaftliche Vorteile bieten, jedoch nicht direkt vermarktet werden können (z. B. Testen von Produkten wie beispielsweise Prototypen). Die Zuwendung kann für alle Zuwendungsempfänger ohne Ausnahme maximal 50% der gesamten erstattungsfähigen Kosten betragen.
Für sonstige Tätigkeiten, die nicht unter die Forschungs- bzw. Demonstrationsaktivitäten fallen, können bis zu 100% der erstattungsfähigen Kosten erstattet werden.
Annex II.16 enthält zu den sonstigen Aktivitäten eine nicht abschließende Liste:
Managementtätigkeiten beinhalten hauptsächlich die in Annex II.2 als Aufgaben des Koordinators benannten Tätigkeiten. Darüber hinaus können Kosten für die Durchführung einer Ausschreibung zur Auswahl eines neuen Zuwendungsempfängers oder eines Unterauftragnehmers bzw. Kosten für die Erstellung von Prüfbescheinigungen und Methodenzertifikaten über die Managementaktivitäten als Teil der sonstigen Aktivitäten abgerechnet werden.
Die Erstattung der Managementaktivitäten kann unabhängig vom Rechtsstatus eines Zuwendungsempfängers bis zu 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten betragen. Im Gegensatz zum 6. FRP existiert im 7. FRP keine definierte Obergrenze mehr für die Managementaktivitäten. Die Managementkosten müssen wie alle anderen Kosten die Bedingungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten nach Annex II.14, insbesondere die Punkte Wirtschaftlichkeit und Effizienz, erfüllen. Die wissenschaftliche Koordination ist kein Teil der zu 100% finanzierten Managementaktivitäten, sondern wird den Forschungsaktivitäten mit den entsprechenden Förderquoten zugeschlagen.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sind Tätigkeiten, die auf die Koordination bzw. Unterstützung der Forschungstätigkeiten und -strategien ausgerichtet sind. Die Maßnahmen umfassen ein breites Tätigkeitsspektrum aus Koordinations- und Vernetzungsprogrammen sowie Strategien für spezifischere und kurzfristigere Unterstützungstätigkeiten. Sie beinhalten jedoch keine Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsaktivitäten. Für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen kann die finanzielle Zuwendung maximal 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten betragen.
[PDF - 59,1 kB]
(URL: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/Infoblatt_Foerderquoten.pdf)