Bei der Förderung im 7. Forschungsrahmenprogramm gilt der Grundsatz der Koinanzierung, d. h. die Europäische Kommission (KOM) erstattet die Kosten für ein europäisches Forschungsprojekt grundsätzlich nur anteilig. Es müssen immer gewisse Eigenanteile von jedem Zuwendungsempfänger in das Projekt mit eingebracht werden. Die Förderquoten von von 50%, 75% und 100% sind jeweils die maximalen Fördersätze der EU. Den Zuwendungsempfängern steht es frei, auch einen geringeren Fördersatz zu beantragen. Außerdem dürfen die Zuwendungsempfänger mit den Fördergeldern keine Gewinne erzielen.
Die von der Europäischen Kommission erstatteten Förderquoten richten sich nach:
Forschungsaktivitäten zielen darauf ab, neue Kenntnisse, Technologien und Produkte zu schaffen. Teil dieser Aktivität ist auch die wissenschaftliche Koordination. Für Forschungsaktivitäten existieren zwei verschiedene Förderquoten. Der allgemeine Erstattungssatz beträgt 50 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten. Hochschulen, gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, KMU sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten öffentlichen Einrichtungen steht eine Förderquote von 75% zu.
Demonstrationsaktivitäten sind Tätigkeiten, die die Nutzbarkeit neuer Technologien nachweisen sollen, die potenziell wirtschaftliche Vorteile bieten, jedoch noch nicht direkt vermarktet werden können. Ein Beispiel ist das Testen von Produkten in Form von Prototypen. Die Förderquote beträgt für alle Zuwendungsempfänger 50% der gesamten erstattungsfähigen Kosten.
Sonstige Tätigkeiten, die weder Forschung noch Demonstration sind, werden mit bis zu 100% der erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Beispiele für sonstige Tätigkeiten sind:
Managementtätigkeiten sind Teil der sonstigen Tätigkeiten und werden bei allen Zuwendungsempfängern mit bis zu 100% gefördert. Sie beinhalten in erster Linie die in Annex II. 2. 3 der Finanzhilfevereinbarung als genannten Aufgaben des Koordinators. Unter Management ist das administrative Projektmanagement zu verstehen. Administratives Management ist z. B. die Verwaltung und Verteilung der Fördergelder an die Projektpartner, die Prüfung der Berichte und die Überwachung der Einhaltung sonstiger Vertragspflichten. Das wissenschaftliche Projektmanagement hingegen ist teil der Forschungstätigkeiten.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sind wie Verbundprojekte oder Exzellenznetzwerke ein eigenes Förderinstrument. Die Tätigkeiten dieses Instruments sind auf die Koordination bzw. Unterstützung der Forschungstätigkeiten und –strategien ausgerichtet. Sie umfassen ein breites Tätigkeitsspektrum aus Koordinations- und Vernetzungsprogrammen sowie Strategien für Unterstützungstätigkeiten. Sie beinhalten jedoch keine Forschungs- oder Demonstrationsaktivitäten. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen werden für alle Zuwendungsempfänger mit bis zu 100% gefördert.
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TÄTIGKEIT FÖRDERINSTRUMENT |
Forschung & Entwicklung |
Demonstration |
Sonstige |
Koordinierung & Unterstützung |
| Verbundprojekt | 50% 75%* |
- | 100% | - |
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Exzellenznetzwerk |
50% 75%* |
50% | 100% | - |
| Koordinierungs- & Unterstützungsmaßnahme |
- | - | 100% | 100% |
* 75% nur für Hochschulen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete öffentliche Einrichtungen und KMU