Förderquoten

Die Europäische Kommission (KOM) erstattet grundsätzlich die Kosten für ein europäisches Forschungsprojekt nur anteilig. Es müssen immer gewisse Eigenanteile von jedem Zuwendungsempfänger in das Projekt mit eingebracht werden.

Der von der Europäischen Kommission erstattete Förderanteil kann zwischen 50-100% variieren und richtet sich nach dem  Förderinstrument (Verbundprojekt, Exzellenznetzwerk, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme etc.) und nach den vom Zuwendungsempfänger im jeweiligen Förderinstrument durchgeführten Aktivitäten (Forschungs-, Demonstrations- oder Managementaktivitäten etc.).

Maximale
ERSTATTUNGS- QUOTEN 
Forschung und Technologische Entwicklung (einschl. relevanter Innovations- und Koordinierungs-aktivitäten) Demonst-rations- aktivitäten   Ausbildungs- maßnahmen (Training) Management des Konsortiums   Andere spezifische Aktivitäten
 Exzellenznetze**  -  -  -  100%  100%
 Verbundprojekte  50%
 75%*
 50%  100%  100%  100%
Forschungsprojekte  für spezifische Gruppen (KMU)  50%
 75%*
50% 100% (nur Collective Research)  100%  100%
Koordinierungs- und Begleit- maßnahmen     -  -  100% 100%   100%

 

*:    nur Öffentliche Einrichtungen (non-profit), Hochschulen, Forschungszentren (non-profit) und KMU
**: Exzellenznetze: F&E kann im Rahmen der Integrationsaktivitäten unter der Rubrik "Andere spezifische Aktivitäten" betrieben werden.

 

Forschungs- und Technologische Entwicklungsaktivitäten - FTE (Research and Technological Development Activities - RTD)

Bei den klassischen Forschungsaktivitäten handelt es sich um Tätigkeiten, die direkt darauf abzielen, neue Kenntnisse, Technologien und Produkte zu schaffen. Die wissenschaftliche Koordination ist hierbei eingeschlossen. Der allgemeine Erstattungssatz beträgt 50 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten. Die folgenden Zuwendungsempfänger können jedoch maximal 75% erstattet bekommen:

  • nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete öffentliche Einrichtungen ("public bodies")
  • höhere und Hochschulbildungseinrichtungen (z.B. Universitäten)
  • Forschungseinrichtungen
  • Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06. Mai 2003 unter Beachtung der neuen KMU-Definition zur Berücksichtigung von Beziehungen mit anderen Unternehmen

Demonstrationsaktivitäten (Demonstration Activities)

Demonstrationsaktivitäten sind Tätigkeiten, die die Nutzbarkeit neuer Technologien nachweisen sollen, die potenziell wirtschaftliche Vorteile bieten, jedoch nicht direkt vermarktet werden können (z. B. Testen von Produkten wie beispielsweise Prototypen). Die Zuwendung kann für alle Zuwendungsempfänger ohne Ausnahme maximal 50% der gesamten erstattungsfähigen Kosten betragen.

Sonstige Aktivitäten

Für sonstige Tätigkeiten, die nicht unter die Forschungs- bzw. Demonstrationsaktivitäten fallen, können bis zu 100% der erstattungsfähigen Kosten erstattet werden.

Annex II.16 enthält zu den sonstigen Aktivitäten eine nicht abschließende Liste:

  • Verbreitungsmaßnahmen (z. B. Einrichtung einer Internetseite, Präsentation des Projektes auf Konferenzen oder in Workshops, Erstellen einer wissenschaftlichen Publikation etc.)
  • Vernetzungsaktivitäten (z. B. Organisation eines Seminars zur Vernetzung)
  • Koordinationsaufgaben (z. B. Organisation einer Besprechung oder Reisen für Koordinierungszwecke)
  • Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt von Geistigem Eigentum (z. B. Einreichen und Weiterverfolgen von Patentanträgen, Patentrecherche, Rechtsberatung, Patentgebühren an Dritte für Rechte am Geistigen Eigentum, die für die Projektdurchführung unabdingbar sind)
  • Trainingsaktivitäten
  • Studien zur sozioökonomischen Auswirkung
  • Förderung der Nutzung der neuen Kenntnisse und Schutzrechte des Projektes
  • Managementaktivitäten

Managementaktivitäten als Teil der sonstigen Aktivitäten

Managementtätigkeiten beinhalten hauptsächlich die in Annex II.2 als Aufgaben des Koordinators benannten Tätigkeiten. Darüber hinaus können Kosten für die Durchführung einer Ausschreibung zur Auswahl eines neuen Zuwendungsempfängers oder eines Unterauftragnehmers bzw. Kosten für die Erstellung von Prüfbescheinigungen und Methodenzertifikaten über die Managementaktivitäten als Teil der sonstigen Aktivitäten abgerechnet werden.
Die Erstattung der Managementaktivitäten kann unabhängig vom Rechtsstatus eines Zuwendungsempfängers bis zu 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten betragen. Im Gegensatz zum 6. FRP existiert im 7. FRP keine definierte Obergrenze mehr für die Managementaktivitäten. Die Managementkosten müssen wie alle anderen Kosten die Bedingungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten nach Annex II.14, insbesondere die Punkte Wirtschaftlichkeit und Effizienz, erfüllen. Die wissenschaftliche Koordination ist kein Teil der zu 100% finanzierten Managementaktivitäten, sondern wird den Forschungsaktivitäten mit den entsprechenden Förderquoten zugeschlagen.

Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions - CSA)

Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sind Tätigkeiten, die auf die Koordination bzw. Unterstützung der Forschungstätigkeiten und -strategien ausgerichtet sind. Die Maßnahmen umfassen ein breites Tätigkeitsspektrum aus Koordinations- und Vernetzungsprogrammen sowie Strategien für spezifischere und kurzfristigere Unterstützungstätigkeiten. Sie beinhalten jedoch keine Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsaktivitäten. Für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen kann die finanzielle Zuwendung maximal 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten betragen.

Dokumente

  • Infoblatt: Förderquoten

    [PDF - 59,1 kB]

     (URL: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/Infoblatt_Foerderquoten.pdf)