Die Strukturellen Grundlagen des 7. FRP: Die Spezifischen Programme

Das Forschungsrahmenprogramm wird auf der Basis so genannter Spezifischer Programme implementiert, in denen die einzelnen Förderziele und -maßnahmen näher definiert werden.

Das 7. FRP setzt sich aus den folgenden sieben Spezifischen Programmen zusammen:

  1. Zusammenarbeit
  2. Ideen
  3. Menschen
  4. Kapazitäten
  5. Gemeinsame Forschungsstelle (nicht-nukleare Aktivitäten)
  6. EURATOM
  7. Gemeinsame Forschungsstelle (nukleare Aktivitäten)

Die ersten fünf Spezifischen Programme bilden das Rahmenprogramm EG, die letzten beiden das Rahmenprogramm Euratom. Die Vorschläge zu beiden Rahmenprogrammen wurden von der Europäischen Kommission in einem gemeinsamen Dokument veröffentlicht.

Die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Rahmenprogramm, die Antragsverfahren und die Projektdurchführung sind vom jeweiligen spezifischen Programm sowie den dort zur Verfügung stehenden Förderformen abhängig.