Die Darstellung der Inhalte sollten sich eng an den Zielen und Inhalten der Ausschreibung orientieren und kann auch – ohne komplette Passagen zu übernehmen – die Terminologie aus dem Arbeitsprogramm aufgreifen. Die Fragestellungen und Zielsetzungen des Projekts sollten in diesem Teil Ihres Antrags klar und präzise definiert und die innovativen Aspekte betont werden. Ethische und sozioökonomische Implikationen sollten hier angemessen berücksichtigt werden.
Antragstellende sollten sich strikt an die Vorgaben der Ausschreibung und insbesondere des Leitfadens für Antragstellende halten. Es gilt, die ausgeschriebenen Themenstellungen im Projektantrag nachvollziehbar abzudecken und somit die Gutachter/innen von der Relevanz des Projektantrags zu überzeugen. Wichtigstes Erfolgskriterium ist eine für die Gutachter/innen nachvollziehbare und überzeugende Abarbeitung der Evaluierungskriterien!
Im Arbeitsprogramm werden klare Ziele für die Ausschreibungen definiert. Antragstellende sollten den Nutzen des Projektes mit den dort vorgegebenen Zielsetzungen abgleichen und ggf. auch einen breiteren forschungspolitischen Kontext in die inhaltliche Gestaltung des Antrags einbeziehen. Hier kann es sinnvoll sein, auch weitere von der Europäischen Kommission veröffentlichte Texte zu lesen und sich im Antrag darauf zu beziehen. Wenn die Kommission beispielsweise eine Problematik definiert hat, die nicht nur im Arbeitsprogramm, sondern auch in einem anderen Text (z. B. Weiß- oder Grünbuch) angesprochen wird, sollte im Antrag auf jeden Fall darauf hingewiesen werden, dass durch das Projekt eine Lösung für das von der Kommission definierte Problem erarbeitet wird. Nach solchen Hintergrundtexten kann z. B. auf den Internetseiten des Europa-Servers (http://ec.europa.eu/policies/index_de.htm) recherchiert werden.
Im Projektantrag sollte darüber hinaus erläutert werden, welche konkreten Ergebnisse (z. B. Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Patente, Prototypen, Methoden,Techniken, Statistiken, wissenschaftliche Daten, Veröffentlichungen, Veranstaltungen etc.) aus der Projektarbeit zu erwarten sind.
Detailliert stellt das Konsortium in diesem Zusammenhang auch den Arbeitsplan des Projekts vor, in dem die Aufgabenverteilung und das Zusammenspiel der einzelnen Partner untereinander (z. B. anhand von PERT-Diagrammen oder Gantt-Chartts) erläutert werden. Hier wird die Struktur der Projektplanung transparent; aus ihr wird die inhaltliche und strukturelle Verknüpfung der einzelnen Teile des Gesamtprojektes miteinander deutlich. Verschiedene Etappen eines Projektes, z. B. das Erreichen bestimmter Ziele oder Lieferleistungen, werden ebenfalls im Projektplan eingezeichnet und dienen nicht nur dem Konsortium zur strukturellen Ordnung der Projektarbeit, sondern in der Evaluierungsphase ebenso den Gutachter/innen dazu, die Umsetzungspläne des Konsortiums nachzuvollziehen und zu beurteilen. Somit erleichtert ein übersichtlicher, eindeutiger und nachvollziehbarer Arbeitsplan insbesondere die Arbeit der Evaluator/innen.
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Hinweise zur Gestaltung des Antrags
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Auch bei der Vorstellung des Konsortiums sowie die Erläuterung der Managementstruktur eines Projektes sollte auf eine übersichtliche Darstellung und gute Strukturierung ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Insbesondere sollte dargestellt werden, welche Personen und Institutionen mit welchen Qualifikationen am Projekt beteiligt sind und welche Funktion die einzelnen Partner im Projekt übernehmen. Es ist in diesem Zusammenhang nicht nötig, komplette Lebensläufe aller Projektbeteiligten einzufügen. Hier sollte sich das Konsortium auf die Aspekte mit Relevanz für das beantragte Projekt, wie Erfahrungen mit EU-Projekten, wichtige Publikationen, Auszeichnungen und Patente beschränken. Insbesondere Kompetenz, Sachverstand und Komplementarität des Konsortiums sowie die Expertise der beteiligten Partner für die Projektarbeit müssen klar präsentiert werden.
Die Vorstellung jedes Projektpartners sollte folgende Informationen umfassen:
Auch sollte deutlich hervorgehoben werden, welche Methoden oder Verfahren genutzt sowie auf welche Ressourcen/Infrastrukturen zurückgegriffen werden kann.
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Bildung eines erfolgreichen Konsortiums
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Der wissenschaftlich-technologische Inhalt steht im Vordergrund einer Begutachtung. Dennoch können auch die Form, Struktur sowie sprachliche Aspekte einen großen Einfluss auf die Gutachter haben und sollten deshalb auf keinen Fall außer Acht gelassen werden. Im Leitfaden für Antragstellende finden sich nicht nur Hinweise zu den inhaltlichen Anforderungen eines Antrags, sondern ebenfalls zu äußerlichen Aspekten, wie z. B. der Struktur oder der Länge einzelner Kapitel. Diese Vorgaben sollten auf jeden Fall eingehalten werden. Die Druckversion eines Antrags ist die einzige Möglichkeit des Antragstellenden zur Kommunikation mit den Gutachtern. Durch ein ansprechendes und einheitliches Erscheinungsbild kann es hier gelingen, den Gutachtern die Durchsicht des Antrags zu erleichtern und so einen positiven Einfluss auszuüben. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass die Gutachter/innen entweder schwarz/weiß Kopien oder eine elektronische Version (im Falle der remote-evaluation) des Antrags erhalten. Entsprechend aussagekräftig sollten beispielsweise Fotos (ohnehin nur sehr restriktiv zu verwenden) und Diagramme auch nach möglichen Qualitätsverlusten sein. Der Textkörper sollte mit kurzen Absätzen, Zwischenüberschriften und Aufzählungslisten gestaltet werden. Die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen durch Fett oder Kursivdruck gestatten es Gutachter/innen, die wichtigen Punkte eines Antrags schnell und präzise zu erfassen. Darüber hinaus können illustrierende Diagramme und/oder Tabellen Erklärungstexte unterstützen oder helfen, wortreiche Erläuterungen zu vermeiden. Auf diese einfachen Hilfsmittel sollte bei der Antragstellung nicht verzichtet werden! Neben dem äußerlichen Erscheinungsbild des Antrags spielt selbstverständlich die Sprache eine hervorgehobene Rolle. Obwohl es möglich ist, einen Antrag in jeder der derzeit 23 offiziellen Amtssprachen der EU einzureichen, sollten Anträge stets auf Englisch eingereicht werden, da nur so eine internationale Evaluierung gewährleistet werden kann.
Es ist vorteilhaft, wenn ein Muttersprachler den Text auf seine Verständlichkeit sowie auf Fehler überprüft. Kein Antrag wird aufgrund sprachlicher Unzulänglichkeiten abgewiesen werden, doch erleichtert eine fehlerfreie Darstellung der Inhalte den Gutachter/innen die Antragsdurchsicht und stellt sicher, dass es nicht aufgrund falscher Formulierungen zu Missverständnissen kommt. Eine klare und präzise Formulierung ist elementarer Bestandteil eines guten Antrags; ebenso sollte auf unnötig wortreiche Ausführungen und Redundanzen verzichtet werden. Jeder Antrag sollte einen schlagkräftigen und selbsterklärenden Titel haben; ein aus diesem Titel abgeleitetes leicht merkbares Akronym bringt einen hohen Wiedererkennungswert mit sich – ein Umstand, der insbesondere im Rahmen der Evaluierung zum Tragen kommen kann.