Am 30. November 2011 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für „Horizon 2020 - Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014 – 2020)“ veröffentlicht. Dieser umfasst:
Mit dem Vorschlag ist eine Ex-Ante-Bewertung der Auswirkungen ("Impact") des Programms verbunden. Diese umfasst:
Die wichtigsten Punkte des Vorschlags, insb. im Vergleich zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) sind:
Der Kommissionsvorschlag zu Horizon 2020 und die Beteiligungsregeln werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (früher Kodezisionsverfahren) vom Europäischen Parlament (EP) und dem Rat der Europäischen Union beraten und verabschiedet, das Spezifische Programm vom Rat nach Anhörung des EP (Konsultationsverfahren).
Die Gesetzgebungsphase wird etwa anderthalb Jahre in Anspruch nehmen, so dass Horizon 2020 voraussichtlich ab 2014 in Kraft treten kann. Erste Ausschreibungen könnten ggf. bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 veröffentlicht werden. So soll auch ein lückenloser Übergang vom 7. FRP, welches 2013 endet, zu Horizon 2020 sichergestellt werden.
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(URL: http://ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm)