Horizon 2020 - Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag für Horizon 2020

Am 30. November 2011 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für „Horizon 2020 - Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014 – 2020)“ veröffentlicht. Dieser umfasst:

Mit dem Vorschlag ist eine Ex-Ante-Bewertung der Auswirkungen ("Impact") des Programms verbunden. Diese umfasst:

Die wichtigsten Punkte des Vorschlags, insb. im Vergleich zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) sind:

  • In Horizon 2020 werden das bisherige Forschungsrahmenprogramm, die forschungsrelevanten Teile des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), sowie das Europäisches Technologieinstitut (EIT) zusammengefasst.
  • Horizon 2020 wird drei Prioritäten umfassen:
    i) Exzellente Wissenschaft; ii)  industrielle Führungsrolle; iii) Gesellschaftliche Herausforderungen
  • Die Europäische Kommission schlägt  ca. 87 Mrd. € als Budget für Horizon 2020 vor.
  • Die Verwertung der Forschungsergebnisse soll durch gezielte Förderung von Innovation gestärkt werden und die die Entwicklung zu marktreifen Produkten soll erleichtert werden.

Der Kommissionsvorschlag zu Horizon 2020 und die Beteiligungsregeln werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (früher Kodezisionsverfahren) vom  Europäischen Parlament (EP) und dem Rat der Europäischen Union beraten und verabschiedet, das Spezifische Programm vom Rat nach Anhörung des EP (Konsultationsverfahren).

Die Gesetzgebungsphase wird etwa anderthalb Jahre in Anspruch nehmen, so dass Horizon 2020 voraussichtlich ab 2014 in Kraft treten kann. Erste Ausschreibungen könnten ggf. bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 veröffentlicht werden. So soll auch ein lückenloser Übergang vom 7. FRP, welches 2013 endet, zu Horizon 2020 sichergestellt werden. 

Ansprechpartner

  • Dr. Wilfried Diekmann

    • PT-DLR, EU-Büro des BMBF
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    • Telefonnummer: 0228 / 3821-1657
    • Faxnummer: 0228 / 3821-1649
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