Am 6. Mai 2003 nahm die Kommission eine neue Empfehlung 2003/361/EG zur KMU-Definition an. Die Überprüfung berücksichtigt die wirtschaftlichen Entwicklungen seit 1996 und die Erfahrungen mit der Anwendung der vorherigen Definition. Sie erhöht die Rechtssicherheit bzgl. der Definition von kleinen und mittelständischen Unternehmen und verringert gleichzeitig die Umgehungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf staatliche Beihilfen, Strukturfonds und das Forschungs- und das Entwicklungsrahmenprogramm.
Die Empfehlung betrifft alle Gemeinschaftspolitiken zugunsten von KMU innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und richtet sich an die Mitgliedsstaaten, die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds.
Die Definition wird in einer Anzahl von Gemeinschaftsakten und Programmen übernommen und wird im Bereich staatlicher Beihilfen in die KMU-Gruppenfreistellungsverordnung (inklusive der F&E Beihilfen) sowie der Verordnung bzgl. Beihilfen für Berufsausbildung integriert werden.
Die neue Empfehlung garantiert, dass KMU, die Teil einer größeren Unternehmensstruktur sind und die sich deshalb auf eine stärkere wirtschaftliche Position stützen können als echte KMU, nicht von KMU Unterstützungsmaßnahmen profitieren.
Die Verflechtungsstrukturen von Unternehmen und somit deren wirtschaftliche Position werden anhand des folgenden KMU-Checks aufgeschlüsselt und analysiert:
Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Man unterscheidet mittelgroße, kleine und Mikro-KMUs anhand der folgenden Kennzahlen:
Übersicht zu den Schwellenwerten zur Bestimmung des Status :
Unternehmens- kategorie Zahl der Mitarbeiter Umsatz oder
Bilanzsummemittelgroß < 250 ab € 50 Millionen
€ 43 Millionen klein < 50 ab € 10 Millionen € 10 Millionen mikro < 10 ab € 2 Millionen € 2 Millionen
Zur Bestimmung des Status eines KMU lesen Sie bitte das Handbuch der Kommission unter
sowie:
KMU Check: ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/sme-check-list.doc (englisch .DOC)
Gültigkeitsprüfung: http://cordis.europa.eu/fp7/pp-valid_de.html
Weitere Informationen finden Sie hier:
[PDF - 114,6 kB]
(URL: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/Infoblatt_KMU_INFOS.pdf)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
(URL: http://www.nks-kmu.de/)