Konsortialvertrag


 

Konsortialvertrag

Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement) ist ein privatrechtlicher Vertrag, der zwischen den einzelnen Partnern eines Konsortiums geschlossen wird und die Rechte und Pflichten der Partner untereinander regelt. (sog. Innenverhältnis). Dies bedeutet, dass die Europäische Kommission (KOM) diesen Vertrag nicht unterzeichnet.

Gemäß Art. 24 der Beteiligungsregeln ist der Abschluss eines Konsortialvertrags für die im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) beteiligten Parteien Pflicht, es sei denn, die Ausschreibungsunterlagen bestimmen etwas anderes.

Inhalt

Für den Inhalt des Konsortialvertrags gibt die Kommission nur den groben Rahmen vor. Demnach müssen gem. Art. 24 der Beteiligungsregeln folgende Punkte zwingend geregelt sein:

  • Die interne Organisation des Konsortiums
  • Die Verteilung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft
  • Regeln für Verbreitung und Nutzung sowie Zugangsrechte, die die Regeln des Kapitels III der Beteiligungsregeln sowie die Regeln in der Finanzhilfevereinbarung ergänzen
  • Beilegung interner Streitfälle einschließlich Fällen von Machtmissbrauch
  • Haftungs-, Entschädigungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Teilnehmern

Da der Konsortialvertrag ein privatrechtlicher Vertrag ist, können die Partner den Inhalt frei aushandeln unter der Bedingung, dass keine Vorschrift gegen die Vorgaben der Finanzhilfevereinbarung verstößt. Die Kommission überprüft den Inhalt des Konsortialvertrags nicht.

Für die Erstellung eines Konsortialvertrags hat die Kommission eine Checkliste erstellt. http://cordis.europa.eu/fp7/find-doc_en.html

 

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Bezüglich des Zeitpunkts des Abschlusses gibt es keine festen Vorgaben seitens der Kommission. Der Konsortialvertrag kann grundsätzlich vor oder nach Abschluss der Finanzhilfevereinbarung abgeschlossen werden.

Ausnahme: Bei KMU-Projekten, die den besonderen Bedingungen des Annex III für KMU-Maßnahmen unterliegen, muss der Konsortialvertrag gemäß Annex III.3 innerhalb von zwei Monaten nach Start des Projekts vorgelegt werden.

Da der Konsortialvertrag jedoch zwingend zu schließen ist, kann es sein, dass die Kommission bei Abschluss der Finanzhilfevereinbarung die Vorlage des Konsortialvertrags überprüft.

Der frühzeitige Abschluss des Konsortialvertrags empfiehlt sich, da vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung innerhalb des Konsortiums noch bestimmte Punkte ausgehandelt werden können, wie z.B. Eigentumsrechte, Zugangsrechte zu geistigem Eigentum, Finanzplan etc.

 

Musterverträge

DESCA (DEvelopment of a Simplified Consortium Agreement) [Hochschulen/Forschungseinrichtungen/KMU]

Von einer multinationalen Arbeitsgruppe wurde ein umfassender Muster-Konsortialvertrag DESCA (DEvelopment of a Simplified Consortium Agreement for FP7) erstellt.
DESCA strebt den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen FP7 Teilnehmern an. In der aktuellen Version DESCA 2.0 wurden bereits gesammelte Erfahrungen eingearbeitet sowie die Nutzungsfreundlichkeit erhöht.

Für weitere Informationen:

 

IPCA (Integrated Projects Consortium Agreement)

[Informations- und Technologieindustrie]

Der Mustervertrag IPCA wurde von EICTA (European Information and Communications Technology Industry Association) herausgegeben und ist auf die Bedürfnisse der Industrie zugeschnitten.
Für weitere Informationen:

ASD-IMG4 [Luftfahrt]

Der Musterkonsortialvertrag IMG4 ist für Luftfahrtprojekte in FP 7 entworfen worden.

Für weitere Informationen:

 

EUCAR (The European Council for Automotive R & D) [Automobilbranche]

Der Mustervertrag EUCAR wurde vom Europäischen Rat für Forschung und Entwicklung in der Automobilbranche (Europan Council for Automotive R & D) für Verbundprojekte (Collaborative Projects) entwickelt und enthält Regelungen zur kommerziellen Verwertung und Verbreitung der Projektresultate.

Für weitere Informationen:

 

Das IPR-Helpdesk bietet auf seinen Internetseiten weitere Informationen zum Thema Konsortialverträge und geistiges Eigentum sowie eine vergleichende Darstellung der Unterschiede zwischen den Musterkonsortialverträgen unter:

 

Dokumente