
Die sogenannte Redress Procedure ist ein Rechtsmittelverfahren, welches seine Grundlagen in Artikel 16 Nr. 3 Absatz 2 und Artikel 18 Nr.8 der Beteiligungsregeln zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) findet. Die Redress Procedure soll die korrekte Abwicklung der Verwaltungsverfahren sicherstellen und ist keine Zweitbegutachtung. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der zu entscheidenden Sache findet nicht statt, sondern es werden nur formelle Verstöße innerhalb des Verfahrens geprüft.
Ablauf
Nach der Antragseinreichung und der sich anschließenden Bewertung durch die Gutachter geht jedem Antragsteller ein positiver oder negativer Bescheid sowie ein Bewertungsbogen (Evaluation Summary Report) zu.
Im Falle einer negativen Bescheidung wird dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt innerhalb einer bestimmten im Schreiben genannten Frist über das sog. Rechtsmittelverfahren Beschwerdegründe formeller Natur geltend zu machen.
Beschwerdegründe können hierbei sein:
1. formelle Versäumnisse in der Evaluation durch Gutachter, die
2. nachweisbar sind und die
3. die endgültige Entscheidung beeinflussen.
Die wissenschaftliche Bewertung, das Infragestellen der Qualifikation der Gutachter sowie die inhaltliche Bewertung der zu entscheidenden Sachlage sind keine Beschwerdegründe.
Mögliche Ergebnisse eines eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens können sein:
Ansprechpartner: RTD-FP7-REDRESS@ec.europa.eu
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(URL: http://cordis.europa.eu/fp7/redress_en.html)