Zahlungsmodalitäten

Grundsätzliche Zahlungsmodalitäten

Bei Projekten im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm zahlt die Europäische Kommission die Fördergelder für das gesamte Konsortium zentral an den Koordinator aus. Die Zahlungsbedingungen sind in Annex II. 6 der Finanzhilfevereinbarung geregelt. Der Koordinator verwaltet die Gelder und verteilt sie gemäß der Finanzhilfevereinbarung und den Beschlüssen des Konsortiums an die einzelnen Projektpartner.

 

Zahlungsverlauf innerhalb eines Projekts

Die Zahlungen der Kommission bestehen in der Regel aus einer Zahlung zur Vorfinanzierung und je nach Projektdauer aus einer oder mehren Zwischenzahlungen. Die Vorfinanzierung wird innerhalb von 45 Tagen nach Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung ausgezahlt. Ihre Höhe wird vertraglich in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt und sie beträgt in der Regel ca. 160% einer durchschnittlichen Zwischenzahlung. Dadurch soll den Zuwendungsempfängern während des Projekts ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die weiteren Zwischenzahlungen werden von der Europäischen Kommission innerhalb von 105 Tagen am Ende jeder Berichtsperiode nach Eingang der Projektberichte ausgezahlt.

Während des Projektverlaufs stehen den Zuwendungsempfängern jedoch nur 85% der gesamten Fördersumme als Cashflow zur Verfügung. Zum einen darf die Summe der ausgezahlten Vorfinanzierung und der Zwischenzahlungen max. 90% des Gesamtzuwendungsbetrages betragen. Zum anderen werden bereits 5% der gesamten Zuwendungssumme von der Vorfinanzierung abgezogen und direkt in den Garantiefonds eingezahlt. Diese einbehaltenen 15% der Fördersumme werden erst mit der Schlusszahlung am Projektende ausgezahlt.

 

Zinsbringendes Konto

Beträgt die Vorfinanzierung mindestens 50.000 €, ist der Koordinator grundsätzlich verpflichtet, diesen Betrag auf einem zinsbringenden Konto anzulegen. Die auf den Vorfinanzierungsbetrag generierten Zinsen muss der Koordinator jeweils bei den Abrechnungen im Finanzbericht (Form C) ausweisen. Sie werden mit späteren Zahlungen verrechnet. Sollte es dem Koordinator aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder erheblichen administrativen Aufwands nicht möglich sein, ein solches Zinskonto zu eröffnen, kann die Europäische Kommission im Einzelfall davon absehen.

 

Beispiel für die Zahlungsmodalitäten im Projektverlauf

Projekt mit 4 Mio. € Projektbudget und einer Projektdauer von  4 Jahren