Die Zahlung sämtlicher Projektgelder in einem europäischen Forschungsprojekt erfolgt von der Europäischen Kommission (KOM) an den Koordinator, der entsprechend der Entscheidung des Konsortiums das Geld unmittelbar nach Erhalt an seine Partner weiterleiten muss. Die Entscheidung des Konsortiums zur Weiterleitung der Gelder kann man zum einen der Finanzhilfevereinbarung (Artikel 5) und dort speziell dem Annex I, dem Arbeitsplan mit der Budgetaufteilung pro Partner nach Aktivitäten, entnehmen. Zum anderen können im Konsortialvertrag weiterführende Regelungen zur Zuweisung der Gelder im Konsortium vorgesehen werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von periodischen Vorauszahlungen. Die Europäische Kommission zahlt innerhalb von 45 Tagen nach Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung eine Vorfinanzierung aus, die bis zu 160% einer durchschnittlichen Zwischenzahlung im Projekt betragen kann. Von der Vorfinanzierung behält die Europäische Kommission 5% der gesamten Zuwendung eines jeden Zuwendungsempfängers ein und zahlt sie in den Garantiefonds ein. Die Höhe der Vorfinanzierungsbeträge ist vertraglich in Artikel 6 der Finanzhilfevereinbarung geregelt. Sämtliche weiteren Zwischenzahlungen erfolgen innerhalb von 105 Tagen nach Ende der vereinbarten Berichtsperioden durch die Europäische Kommission. Die Summe der Vorfinanzierung und der Zwischenzahlungen darf dabei max. 90% des Gesamtzuwendungsbetrages umfassen. Das bedeutet, dass von der Europäischen Kommission 10% des Gesamtzuwendungsbetrages als Schlusszahlung zurückbehalten werden.
Der Koordinator ist verpflichtet, auf den Betrag der Vorfinanzierung Zinsen zu erwirtschaften. Wenn die Vorfinanzierung mehr als 50.000,00 € beträgt, muss der Koordinator die Zinsen der Europäischen Kommission wieder zukommen lassen, indem er sie bei der nächsten Abrechnung im Finanzbericht (Form C) ausweist und mit angibt.
Die Europäische Kommission behält sich vor, bei unzulässiger Verwendung von europäischen Fördergeldern mit Sanktionen gegen die Verstöße vorzugehen. Dies kann bis zum Ausschluss eines Projektpartners von europäischen Forschungsprojekten für einen bestimmten Zeitraum führen.
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(URL: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/Infoblatt_Zahlungsmodalitaeten.pdf)